Stand 07/2021
1. Allgemeines und Geltungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Bedingungen (nachfolgend „Bedingungen“) regeln den Gebrauch und die Nutzung von eAccess Cloud durch den Kunden und die damit zusammenhängenden Dienstleistungen wie Support, Wartung und Hosting (nachfolgend „Dienstleistungen“). Der Bezüger der Dienstleistungen ist der Kunde, die Lieferantin der Dienstleistungen ist Glutz.
1.2 Ergänzt werden diese Bedingungen durch die allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (nachfolgend „AGB“) und, falls anwendbar, der Vereinbarung über die Datenverarbeitung („Auftragsdatenverarbeitungsvertrag“ oder „ADV“), welches die Verpflichtungen der Glutz in Bezug auf die Verarbeitung und Sicherheit von personenbezogenen Daten durch eAccess Cloud darlegt.
1.3 Die vorliegenden Bedingungen bilden jeweils einen integrierenden Bestandteil der mit dem Kunden individuell vereinbarten Bestellung (Auftragsbestätigung) oder sonstigen gegenseitigen Abmachung, die bei Abweichungen diesen Bedingungen vorgehen und zusätzliche Bestimmungen enthalten können. AGB des Kunden werden ausdrücklich wegbedungen.
1.4 Soweit diese Bedingungen keine Regelung enthalten, gelten die AGB oder der ADV.
2. Leistungen und Rechte von Glutz
2.1 Glutz räumt dem Kunden gemäss den Bedingungen eine nicht ausschliessliche, einfache, übertragbare und unterlizenzierbare Berechtigung und Lizenz ein, Glutz eAccess Cloud zu nutzen.
2.2 Weitere Nutzungsrechte werden dem Kunden nicht eingeräumt. Das Eigentum an der eAccess Cloud und sämtliche damit verbundenen Urheber-, Eigentums-, Verwertungsrechte und weitere damit zusammenhängende Rechte gehen ausdrücklich nicht auf den Kunden über.
2.3 Während des vertraglich vereinbarten Zeitraums stellt Glutz dem Kunden Aktualisierungen der eAccess Cloud zur Verfügung. Sie werden dem Kunden ohne Ankündigung ausgeliefert und automatisch aktualisiert.
2.4 Glutz übernimmt die Verpflichtung, sämtliche zur Erbringung der eAccess Cloud Dienstleistung erforderliche Hardware und Software so zu warten resp. durch einen Dritten warten zu lassen, dass der Kunde die Dienstleistung ihrem Zweck entsprechend nutzen kann. Die entstehenden Aufwände sind durch die Grundgebühr abgegolten und werden dem Kunden nicht gesondert in Rechnung gestellt. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass es Unterbrechungen der Nutzung durch geplante oder ungeplante Wartungsfenster oder aus anderen Gründen (z.B. Höhere Gewalt) geben kann.
2.5 Glutz setzt für ihre Dienstleistungen nur sorgfältig ausgewählte, vertrauenswürdige, fachlich qualifizierte und berufserfahrene Mitarbeitende, Hilfspersonen und beigezogene Dritte ein.
2.6 Glutz ist ermächtigt, für die Dienstleistungserbringung Dritte beizuziehen, sofern dies für die Leistungserbringung erforderlich ist und dabei die allenfalls dafür relevanten Vorgaben des Auftragsverarbeitungsvertrags eingehalten werden. Glutz stellt durch Abrede mit den beigezogenen Dritten sicher, dass eine Kontinuität und Sicherheit bezüglich der vertraglichen Leistungserbringung eingehalten werden kann. Glutz verpflichtet beigezogene Dritte überdies zur Einhaltung aller vertraglichen und übrigen massgeblichen Vorschriften. Glutz übernimmt auch für allfällige von Subunternehmern erbrachte Leistungen dieselbe Gewährleistung und Haftung wie für Leistungen ihres eigenen Personals.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Der Kunde ist verpflichtet, die technischen und organisatorischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Glutz die vereinbarten Leistungen erbringen kann. Der Kunde ist verpflichtet, Glutz sämtliche Daten, Informationen und Zutrittsberechtigungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen, die zur Leistungserbringung benötigt werden.
3.2 Der Kunde stellt insbesondere die technischen Voraussetzungen für den Betrieb und das Funktionieren der eAccess Cloud auf eigene Kosten sicher. Dazu gehören insbesondere folgende Pflichten:
- Bereitstellen einer ausreichend schnellen Internetverbindung;
- Bereitstellen einer ausreichenden Stromversorgung;
- Endgeräte, über welche die berechtigten Nutzer die Leistungen abrufen können.
3.3 Die Mitwirkungspflichten des Kunden sind im Weiteren:
- Der Kunde informiert Glutz unverzüglich über Störungen der Dienstleistungen;
- Der Kunde benutzt für Störungsmeldungen den vereinbarten Meldeweg;
- Der Kunde unterstützt Glutz namentlich bei der Fehlerbehebung durch Screenshots, Wiederholung der Schritte o.ä. welche zu dem fehlerhaften Ergebnis führten (Reproduzierbarkeit des Fehlers);
- Der Kunde gewährt Glutz, deren Mitarbeitenden, Hilfspersonen und beigezogenen Dritten Zugang zu den Räumlichkeiten und der Infrastruktur, soweit dies für die vertragsgemässe Leistungserbringung durch Glutz erforderlich ist. Glutz und dessen Mitarbeitende, Hilfspersonen und beigezogenen Dritten werden auf Verlangen des Kunden vorgängig eine schriftliche Vertraulichkeitserklärung des Kunden unterzeichnen;
- Der Kunde informiert Glutz unverzüglich über wesentliche Änderungen seiner Organisation sowie weitere für die vertragsgemässe Erbringung der Leistung erforderlichen Informationen.
3.4 Der Kunde erbringt die Mitwirkungspflichten auf eigene Kosten.
3.5 Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, nicht termingerecht oder nicht richtig, so hat Glutz den Kunden darauf aufmerksam zu machen. Erfüllt der Kunde die Mitwirkungspflichten trotz dieser Mitteilung durch Glutz nicht termingerecht oder nicht richtig, so hat Glutz das Recht, dem Kunden die dadurch entstandenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Überdies ist Glutz von ihrer diesbezüglichen Leistungspflicht befreit.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Die vereinbarten Gebühren werden im Voraus in Rechnung gestellt.
4.2 Glutz ist berechtigt, die vereinbarten Gebühren jederzeit anzupassen, sofern sie dies dem Kunden spätestens drei Monate vorher schriftlich mitteilt. Erstmalig ist eine Preisanpassung nach Ablauf einer Mindestvertragsdauer von 2 Jahren möglich. Ist der Kunde mit einer Preisanpassung nicht einverstanden, ist er berechtigt, die jeweilige Dienstleistung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten ausserordentlich auf den Termin des Inkrafttretens der Preisanpassungen zu kündigen.
4.3 Die Verrechnung von Gegenforderungen des Kunden mit Forderungen von Glutz ist ausgeschlossen.
5. Beendigung
5.1 Glutz eAccess kann nach Ablauf einer Mindestvertragsdauer von 2 Jahren durch beide Parteien unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten auf das Ende eines Kalenderjahres auf schriftlichem Weg ordentlich gekündigt werden.
5.2 Falls eine Partei ihre vertraglichen Pflichten in schwerwiegender Weise verletzt und diese Verletzung trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung durch die andere Partei, je verbunden mit der Ansetzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 30 Tagen, nicht beseitigt, kann die andere Partei die Leistungserbringung durch schriftliche Erklärung jederzeit aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung auflösen. Vorbehalten bleibt das Recht von Glutz, den Zugang des Kunden aus wichtigem Grund und ohne schriftliche Mahnung mit sofortiger Wirkung zu sperren.
5.3 Jede Partei kann ausserdem die Leistungserbringung ganz oder in Teilen mit sofortiger Wirkung kündigen, falls die andere Partei zahlungsunfähig wird oder gegen sie ein Konkurs- oder Nachlassstundungsverfahren eröffnet wird.
6. Haftung
6.1 Glutz haftet dem Kunden ausschliesslich für Schäden, die durch Vorsatz oder Grobfahrlässigkeit verursacht werden. Eine darüberhinausgehende Haftung wird ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben anderslautende zwingende gesetzliche Bestimmungen.
7. Datenschutz und Datensicherheit
7.1 Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen dieses Vertrages erlangten Kenntnisse, Informationen (insbesondere auch personenbezogene Daten), die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses vertraulich zu behandeln, indem sie diese nur Mitarbeitenden, Auftragnehmern und Unterauftragsverarbeitern und ausschliesslich im Umfang offengelegt werden, der zur Erbringung der Leistung erforderlich ist.
7.2 Die Parteien sind sich bewusst, dass Daten, welche bei der Durchführung dieses Vertragsverhältnisses der anderen Partei zugänglich oder bekannt werden, datenschutzrechtlich geschützt sein können.
7.3 Die Parteien verpflichten sich, die gesetzlich vorgeschriebenen organisatorischen und technischen Massnahmen zur Wahrung des Datenschutzes zu treffen und dafür zu sorgen, dass Mitarbeitende und beigezogene Dritte, welche Zugang zu solchen Daten erhalten, über die Pflichten zur Wahrung des Datenschutzes unterrichtet werden.
7.4 Glutz ist sich bewusst, dass sie im Rahmen der Erbringung gewisser Leistungen für den Kunden als Auftragsdatenverarbeiterin tätig ist. Sie wird die Daten nur für die vereinbarten Zwecke verwenden, sie nur im Rahmen der Erbringung dieser Leistungen und/oder entsprechend den gesetzlichen Vorschriften bearbeiten. Glutz wird die Massnahmen zur Datensicherheit ergreifen, welche mit dem Kunden vereinbart wurden.
7.5 Soweit Glutz im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet („Auftragsdatenverarbeitung“), werden als Ergänzung zu allen zwischen den Parteien bestehenden Vereinbarungen, die Regelungen zur Auftragsdatenverarbeitung (ADV) der Glutz einbezogen, welche auf unserer Website einsehbar und abrufbar ist. Vorliegende Bedingungen bilden ebenfalls Bestandteil dieser Vereinbarung.
7.6 Der Kunde ist aufgerufen, die separate Datenschutzerklärung von eAccess Cloud auf unserer Website zu beachten.
8. Änderungen
8.1 Da diese Bedingungen für viele Kunden gleichzeitig anwendbar sind, können sie von Glutz jederzeit geändert werden. Die aktuelle und gültige Version wird jeweils auf unserer Website aufgeschaltet.
8.2 Die geänderten Bedingungen treten mit Publikation auf der Website in Kraft. Verträge, welche nach dem Publikationsdatum mit dem Kunden abgeschlossen werden, kommen ausschliesslich zu den geänderten allgemeinen Vertragsbedingungen zustande.
8.3 Bei einem laufenden Vertrag hat der Kunde das Recht, diesen innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der Information über die geänderten Bedingungen schriftlich auf das Ende des jeweiligen Monats zu kündigen.
9. Salvatorische Klausel
9.1 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt diejenige rechtlich wirksame Regelung als vereinbart, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.
10. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
10.1 Diese Bedingungen und sämtliche damit zusammenhängenden Ansprüche unterstehen schweizerischem Recht, unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Bestimmungen des Schweizerischen Internationalen Privatrechts (IPRG) und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
10.2 Gerichtsstand im Zusammenhang mit allen Streitigkeiten ist der Sitz der Glutz, derzeit Solothurn. Glutz ist jedoch alternativ berechtigt, den Kunden an dessen Sitz zu belangen.