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AEB Österreich

Verkaufs- und Lieferbedingungen


Glutz GmbH
4293 Gutau
Österreich

1. Allgemeines ( Vertragsgrundlagen , Vertrags-Abschluss und Leistungsumfang , Vertrags-Stornierung)

1.1. Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen, selbst wenn auf diese Bedingungen im Einzelfall nicht mehr speziell verwiesen wird. Die Geltung von Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Zusätze, Abänderungen und Nebenvereinbarungen, weiters alle mündlichen Erklärungen unserer Mitarbeiter bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung, um rechtlich wirksam zu werden.

1.2. Angebote sind vorläufig und freibleibend. Der Vertrag gilt erst dann als abgeschlossen, wenn wir die Bestellung des Kunden schriftlich bestätigt haben.

1.3. Gegenstand und Umfang der Lieferungen oder sonstigen Leistungen wird ausschließlich durch den Inhalt unserer schriftlichen Bestätigung festgelegt. Zeichnungen, Illustrationen, Gewichte und Maße oder andere Leistungsdaten sind nur, sofern und soweit sie in der schriftlichen Bestätigung enthalten oder in dieser auf sie verwiesen wird, verbindlich.

1.4. Die Stornierung des Vertrages durch den Kunden und Retournierung bereits gelieferter Waren ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung möglich. In diesem Fall sind wir berechtigt, 50% des Kaufpreises, sofern der durch die Stornierung verursachte Aufwand höher ist diesen Betrag zu fordern. Allenfalls erforderliche Ausbesserungsarbeiten werden gesondert in Rechnung gestellt.

2. Leistungszeit und – Ort, Versendung und Verpackung.
2.1. Termine für Lieferungen/sonstige Leistungen sind nach Maßgabe unserer schriftlichen Bestätigung der Bestellung verbindlich. Wurde keine Leistungszeit vereinbart, so sind wir berechtigt, die Lieferungen/sonstigen Leistungen nach freiem Ermessen auszuführen. Der Kunde hat uns die Ausführung der Lieferungen / sonstigen Leistungen innerhalb unserer üblichen Geschäftszeiten zu ermöglichen.

2.2. Für die Überschreitung selbst verbindlich zugesagter Liefer- oder Leistungstermine haften wir nicht, wenn diese Überschreitungen durch höhere Gewalt oder Ursachen bedingt sind, welche die fristgerechte Erfüllung erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. Streiks, Aussperrungen, Anordnung von Behörden. In diesen Fällen sind wir berechtigt, neue Termine festzusetzen oder überhaupt von der Ausführung der Lieferung/sonstigen Leistung ganz oder – bei Teilbarkeit – von dem noch nicht erfüllten Teil Abstand zu nehmen.

2.3. Setzt die Ausführung der Lieferung/ sonstigen Leistung die Mitwirkung des Kunden z.B. durch Beistellung von Dokumenten, Erwirkung notwendiger Genehmigungen, Freigaben etc. voraus, so haften wir nicht für Verzögerungen, die darauf beruhen, dass der Kunde seine Mitwirkungsobliegenheiten nicht ( rechtzeitig) erfüllt.

2.4. Wird die Ausführung der Lieferung/ sonstigen Leistung auf Wunsch des Kunden hin verschoben so werden dem Kunden nach Ablauf eines Monats nach dem in Punkt 3.1 genannten Zeitpunkt Lagerkosten in Rechnung gestellt. Diese betragen 1% der gesamten Rechungs-Summe für jeden angefangenen Monat. Ist der tatsächlich entstandene Aufwand höher, so sind wir berechtigt, diesen zu fordern.

2.5. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist unser Geschäftssitz. Beträgt der Warenwert aber (exklusive Ust.) über EUR 1500,00 so beinhalten unsere Preise auch die Frachtkosten für die Lieferung an den Kunden durch gewöhnliche Frachtversendung. Bei Schnellpostversendungen oder direkter Verschickung hat der Kunde aber stets die gesamten Versandkosten zu tragen. Bei sperrigen Gütern mit einer Länge von über 2 Meter behalten wir uns auch bei Warenwerten( exklusive Ust.) über EUR 1500,00 das Recht vor, anteilige Frachtkosten in Rechnung zu stellen. Ist hinsichtlich Versandart, Verpackung, etc. mit dem Kunden nichts vereinbart, so sind wir berechtigt, diesbezüglich nach freiem Ermessen vorzugehen. In allen Fällen erfolgen die Lieferungen an den Kunden auf diesen Gefahr und Kosten. Uns trifft jedenfalls keine Versicherungspflicht für die Waren.

3. Gefahrenübergang
3.1. Die Gefahr geht in dem Zeitpunkt in dem die Waren in unserem Warenlager zum Versand bereit stehen auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn frachtkostenfreie Lieferung/ Versendung an den Kunden vereinbart ist.

3.2. Falls wir auch dazu verpflichtet sind, beim Kunden eine Installation durchzuführen, so geht die Gefahr nach Abschluss der nach der Installation durchzuführenden Überprüfung auf den Kunden über. Bedarf es zur Installation und / oder Überprüfung der Mitwirkung des Kunden und ist der Kunde mit der Erfüllung der ihn treffenden Mitwirkungsobliegenheiten in Verzug, so geht die Gefahr unverzüglich auf den Kunden über.

4. Eigentumsvorbehalt
4.1. Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt allen Neben-Forderungen unser Eigentum. Unser Eigentum bleibt auch im Fall der Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Sachen aufrecht. Ist die Rückführung unserer Waren wirtschaftlich nicht vernünftig, so erwerben wir Alleineigentum an der neu entstanden Sache, falls dies gesetzlich nicht zulässig sein sollte, jedenfalls Miteigentum nach dem Verhältnis der jeweiligen Vermögens-Werte. Jede Verarbeitung oder Verbindung mit fremden Waren erfolgt für uns. In diesem Fall erwerben wir Miteigentum an der dadurch entstandenen neuen Sache im Verhältnis der jeweiligen Vermögenswerte.

4.2. Solange unser Eigentumsvorbehalt aufrecht ist, darf der Kunde nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung unserseits die Waren veräußern, belasten oder auf welche sonstige Weise auch immer über die Waren verfügen. Außerdem tritt der Kunde sämtliche ihm aus einer Verfügung zustehenden Ansprüche zahlungshalber an uns ab und wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Der Kunde verpflichtet sich, seinen Abnehmer von der Abtretung sowie davon verständigen, dass Zahlungen nur dann schuldbefreiende Wirkung zukommt, wenn sie an uns geleistet werden. Wir sind aber auch berechtigt, eine derartige Verständigung jederzeit selbst vorzunehmen.

4.3. Verletzt der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere indem er entgegen Punkt 4.2 Verfügungen trifft, die Ware, deren Eigentum wir uns vorbehalten haben, unsachgemäß behandelt oder mit Zahlungen in Verzug gerät, so sind wir – auch ohne Rücktritt vom Vertrag -berechtigt, bis zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes auf Kunden die Waren zurückzuholen. Die vertraglichen Pflichten des Kunden werden in diesem Fall jedenfalls nicht aufgehoben. Der Kunde ist verpflichtet, uns die Zurückholung zu ermöglichen. Wir sind auch berechtigt, die Zurückholung durch Dritte auf Kosten des Kunden durchführen zu lassen.

4.4. Werden an dem in unserem (Mit-)Eigentum stehenden Waren Ansprüche geltend gemacht oder wir über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet, so ist der Kunde verpflichtet auf unser ( Mit-)Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu verständigen.

5. Zahlungsbedingungen
5.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Die geschuldeten Beträge für Dienstleistungen sind ausschließlich innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt wenn der betreffende Geldbetrag auf unseren Konten eingelangt ist. Wechsel und Schecks werden nur zahlungs-halber angenommen. Sämtliche bei Bezahlung durch Wechsel oder Schecks anfallende Spesen und Nebenkosten sind vom Kunden zu tragen. Für den Fall des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in der Höhe von 4 % über dem jeweils aktuellen Referenzzinssatz (Art. I § I Abs. 2 I. Euro-Justiz-Begleitgesetz) als vereinbart. Außerdem verpflichtet sich der Kunde, die Kosten eines Mahnund Inkassobüros, der Einschreitung eines Gläubigerschutzverbandes und /oder einer rechtsfreundlichen außergerichtlichen Intervention zu tragen.

5.2. Kommt der Kunde bei vereinbarter Ratenzahlung mit auch nur einer Rate in Verzug, so sind wir berechtigt, die sofortige Entrichtung der gesamten noch offenen Schuld zu Fordern (Terminsverlust). Bei Änderung der Kreditwürdigkeit des Kunden sind wir ebenfalls berechtigt, Terminsverlust geltend zu machen, weiters Vorauszahlung oder geeignete Sicherheiten zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

5.3. Der Kunde kann nur mit rechtskräftig zu-erkannten oder von uns schriftlich anerkannten Forderungen gegen unsere Forderungen aufrechnen. Für den Fall des Bestehendes von Gewährleistungs- und/oder Schadenersatz-Ansprüchen ist der Kunde nicht berechtigt, die Zahlung zurückzubehalten.

6. Garantie / Gewährleistung und Haftung
6.1. Wir garantieren, dass die von uns gelieferten Waren die von uns angegeben Spezifikationen aufweisen und Funktionen erfüllen, sowie die Haltbarkeit aller mechanischen, elektrischen und Steuerkomponenten, mit Ausnahme der tragenden Komponenten, für einen Zeitraum von 24 Monaten, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges. Innerhalb des Garantie-Zeitraumes geltend gemachte Mängel – wobei gegenüber Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuches §§ 377 f HGB über die kaufmännische Rügepflicht sinngemäß Anwendung finden - werden kostenlos nach unserer Wahl entweder durch Verbesserung oder Austausch der betroffenen Ware bei unserem Kunden behoben. Erfordert die Mängelbehebung den Transport an einen Ort, so müssen alle zusätzlichen Kosten vom Kunden getragen werden. Der Kunde ist verpflichtet, jede zur Durchführung der Mängelbehebung erforderliche Mitwirkung zu leisten. Ist die Versendung der mangelhaften Waren oder eines mangelhaften Teiles einer Ware möglich, so können wir verlangen, dass die mangelhafte Ware / der mangelhafte Teil uns zugesendet wird. Ansprüche auf Wandlung, Preisminderung oder Ersatzvornahme durch Dritte sind jedenfalls ausgeschlossen, sofern wir innerhalb angemessener Frist die betroffene Ware entweder austauschen oder verbessern, wobei uns hierzu zumindest zweimal Gelegenheit zu geben ist. Die Garantie umfasst nicht die Behebung der gewöhnlichen Abnützung.

6.2. Die Garantie erlischt, bei unsachgemäßer oder unzureichender Bedienung, Wartung oder pflege oder mechanischer Beschädigung der von uns gelieferten Waren, wenn Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen nicht beachtet und / oder wenn Änderungen, Reparaturen etc. am gelieferten Artikel durchgeführt oder Komponenten ersetzt wurden, welche nicht unseren Originalspezifikationen entsprechen

6.3. Die voranstehenden Garantiebestimmungen gelten auch für die von uns durchgeführten Reparaturen allerdings mit der Maßgabe, dass der Garantiezeitraum für Reparaturen lediglich 6 Monate, beginnend ab Beendigung der Mängelbehebung beim Kunden oder Rücksendung oder verbesserten Ware an den Kunden beträgt.

6.4. Die vorstehenden Garantiebedingungen gelten sinngemäß auch für Ansprüche, die der Kunde auf die gesetzliche Gewährleistung und / oder Schadenersatz stützt. Die Haftung für Schäden wird außerdem für mittelbare Schäden, Prozess-Kosten, entgangenem Gewinn, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste und ähnliches ausgeschlossen.

7. Sonstiges
7.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt des Vertrages nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, allenfalls unwirksame Bestimmungen durch Bestimmungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der jeweiligen Bestimmung möglichst nahe kommen und wirksam sind.

7.2. Sollte der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sein, so gehalten die Vertragsbestimmungen nur insoweit, als sie nicht gegen zwingende Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes verstoßen.

8. Gerichtsstand und anwendbares Recht
8.1. Als international und örtlich zuständiges Gericht gilt das sachlich zuständige Gericht in Linz vereinbart.

8.2. Sämtliche Streitigkeiten aus den vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien unterliegen dem österreichischen Recht. Das „“UN-Kaufrecht“ findet keine Anwendung.

9. Datenschutz
9.1. Glutz hält sich an anwendbare Datenschutzbestimmungen. Glutz kann personenbezogene Daten im Ausland zur Leistungserbringung speichern oder zulassen, dass auf diese aus dem Ausland zugegriffen wird. Glutz wird dabei sicherstellen, dass durch hinreichende Massnahmen ein ausreichender Schutz gewährleistet ist.

9.2. Ferner kann Glutz personenbezogene Daten an Konzerngesellschaften weitergeben, welche die Daten zu gleichen Zwecken und Umfang wie Glutz bearbeiten dürfen.

06/2018
 

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